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Standesamtsinformation

Beim Standesamt Jēkabpils schließen jährlich mehrere Ausländer aus verschiedenen Staaten Ehe.

Ehe in Lettland zu schließen ist Ausländer berechtigt, wenn er sich beim Eheschließen im Staat gesetzlich aufhält.

Ausländer kann Ehe mit dem Bürger Lettlands oder mit Ausländer, der einen gültigen Aufenthaltspass hat, oder mit Person, die für Obdachlose in Republik Lettland erklärt worden ist, und die eine gültige Terminaufenthaltserlaubnis hat, schließen.

Um Ehe zu registrieren, muss Ausländer von zuständiger Behörde des entsprechenden Staates ausgegebene Bestätigung einreichen, dass er keine Hindernisse zum Eheschließen in Republik Lettland  hat.

Im Jahr 2004 haben 123 Paare Ehe geschlossen, einschl. mit Ausländer in 3 Fällen.

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